Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der reguläre Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz wiederhergestellt wurde. Die Einreise ist sowohl Staatsangehörigen als auch Personen mit ständigem Wohnsitz in diesen Ländern gestattet. Alle Visatypen, bis auf die E-Visa, werden wieder ausgestellt.
Sie müssen nur einen negativen Covid-Test vorlegen, um in ein Flugzeug einsteigen zu können. Das Testergebnis darf nicht früher als drei Kalendertage vor dem Abflug des Flugzeugs festgestellt worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden.
DEUTSCHLAND
Lufthansa bietet Flüge zwischen Frankfurt und Moskau (Flughafen Domodedowo) sowie zwischen Frankfurt und St. Petersburg an.
Aeroflot bietet Linienflüge auf folgenden Strecken an:
- SU2657 Frankfurt (FRA) – Moskau (SVO), montags, donnerstags und samstags;
- SU2319 Berlin (BER) – Moskau (SVO), montags, mittwochs, freitags und sonntags;
- SU2315 Berlin (BER) – Moskau (SVO), samstags;
Auf diesen Flügen werden unter anderem auch Passagiere mit touristischen Visa akzeptiert.
Notiz: Aeroflot bietet auch Charterflüge an. Auf gecharterten Fracht- und Passagierflügen werden nur Staatsangehörige und Einwohner der Russischen Föderation von Deutschland in die Russische Föderation akzeptiert. Für die Passagiere mit touristischen Visa sind solche Flüge nur für die Ausreise aus der Russischen Föderation nach Deutschland möglich.
Rückkehr nach Deutschland
Derzeit besteht bei der Einreise aus der Russischen Föderetion nach Deutschland eine Quarantänepflicht nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Wenn Sie jedoch geimpft sind, unterliegen Sie keiner Quarantäne.
Update 06.07.2021 – ab 07 Juli 2021 ist Russland als Hochinzidenzgebiet gestuft. Nach Aufenthalt in Hochinzidenzgebiet sind Personen mit Genesenen- oder Impfnachweis zu KEINER Quarantäne verpflichtet.
Mehr dazu finden Sie weiter unten: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-testpflicht-einreisevo.html
Risikogebiete: www.rki.de/risikogebiete
ÖSTERREICH
Das Geschäfts- oder Touristenvisum und der österreichische Reisepass berechtigen die Person zur Einreise nach Russland, wenn es sich um einen Direktflug aus Österreich nach Russland handelt. Die Austrian Airlines und die russische Aeroflot haben mit Wirkung des 10. Juni 2021 bereits reguläre Direktflüge (Linienflüge) zwischen Österreich und Russland gestartet.
Aeroflot bietet Linienflüge auf folgenden Strecken an:
- SU2357 Wien (VIE) – Moskau (SVO), donnerstags und samstags.
Auf diesen Flügen werden unter anderem auch Passagiere mit touristischen Visa akzeptiert.
Notiz: Aeroflot bietet auch andere Charterflüge an. Auf gecharterten Fracht- und Passagierflügen werden nur Staatsangehörige und Einwohner der Russischen Föderation von Österreich in die Russische Föderation akzeptiert. Für die Passagiere mit touristischen Visa sind solche Flüge nur für die Ausreise aus der Russischen Föderation nach Österreich möglich.
Rückkehr nach Österreich
Nach der Einreise ist unter Umständen eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Diese kann frühestens durch einen negativen Test auf SARS-CoV-2 am fünften Tag des Aufenthalts (der Tag der Einreise stellt „Tag null“ dar) vorzeitig beenden werden.
Mehr dazu finden Sie weiter unten: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html
SCHWEIZ
Die Anreise nach Russland kann nur mit einem Direktflug aus der Schweiz erfolgen.
Derzeit besteht bei der Einreise aus der Russischen Föderetion nach der Schweiz keine Quarantänepflicht.
Mehr dazu finden Sie weiter unten: https://www.srf.ch/news/schweiz/coronavirus-risikoliste-diese-laender-und-regionen-ueberschreiten-den-bag-grenzwert
Ihre Buchung / Umbuchung
Die Grenzen zwischen der Russischen Föderation und Deutschland, Österreich und der Schweiz sind geöffnet, die Visa werden ausgestellt, in Russland sind alle Museen und Restaurants geöffnet, daher werden die Touren nicht storniert. Alle Reisen mit dem Termin nach dem 1. Mai werden durchgeführt.
Bei der Stornierung der Tour wird die Anzahlung nicht zurückerstattet. Kostenlos kann man aber die Reise auf einen beliebigen Termin umbuchen bzw auf 2022 verschieben, bei den Flußkreuzfahrten muss man die Verfügbarkeit der Kapazitäten vorher prüfen.